vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Ersatzanspruch nach § 8 Abs 3 MRG für Beeinträchtigungen durch unterlassene Erhaltungsarbeiten

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/89Zak 2025, 56 Heft 3 v. 17.2.2025

MRG: § 8 Abs 3

Zusätzlich zur Eingriffshaftung des Vermieters für Beeinträchtigungen des Mieters durch Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten sieht § 8 Abs 3 MRG eine Verschuldenshaftung für immaterielle Schäden ("erlittenes Ungemach") vor, wenn bei den Arbeiten grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen das Schonungsprinzip verstoßen wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!