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Bindung des Einzelrechtsnachfolgers an ein Vormietrecht nur bei rechtsgeschäftlicher Übernahme

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/88Zak 2025, 55 Heft 3 v. 17.2.2025

ABGB: § 1074, § 1075

MRG: § 2 Abs 1

Die Regelungen für Vorkaufsrechte (§§ 1072 ff ABGB) sind grundsätzlich analog auf Vormietrechte anzuwenden. So ist ein Vormietrecht analog § 1074 ABGB als persönliches Recht nicht abtret- oder vererbbar. Anders als ein Vorkaufsrecht ist ein Vormietrecht jedoch nicht verbücherungsfähig und erlischt nicht dadurch, dass es bei der ersten sich bietenden Gelegenheit nicht ausgeübt wird (4 Ob 237/15d = Zak 2016/368, 196).

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