UVG: § 3 Z 2, § 4 Z 1
Die Gewährung von Titelvorschüssen setzt gem § 3 Z 2 UVG grundsätzlich eine taugliche Exekutionsführung des Kindes gegen den Unterhaltspflichtigen voraus. Im Fall eines selbstständig erwerbstätigen Unterhaltsschuldners ist ein Antrag auf Fahrnisexekution kombiniert mit einer Exekution zur Sicherstellung nach § 372 EO erforderlich.

