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Gehörige Fortsetzung nach Scheitern der Anspruchsverfolgung im Strafverfahren

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/65Zak 2025, 38 Heft 2 v. 3.2.2025

ABGB: § 1489, § 1497

StPO: § 67

ZPO: § 411

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