vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schmerzengeld für Milzriss

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/63Zak 2025, 38 Heft 2 v. 3.2.2025

ABGB: § 1325

32.000 € Schmerzengeld (weniger als begehrt): Milzriss; Entfernung der Milz; Bruch des achten Brustwirbelkörpers; diverse Prellungen; leichte posttraumatische Belastungsstörung (Zurückweisung der Revision).

OGH 12. 12. 2024, 2 Ob 196/24y

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!