Der Umgang mit Gerichtsstandsvereinbarungen bedarf näherer Betrachtung. Drei Fallgruppen von (vermeintlich) widersprechenden Vereinbarungen sind denkbar und differenziert zu beurteilen.
Der Umgang mit Gerichtsstandsvereinbarungen bedarf näherer Betrachtung. Drei Fallgruppen von (vermeintlich) widersprechenden Vereinbarungen sind denkbar und differenziert zu beurteilen.
