ABGB: § 16, § 859, § 879 Abs 1
ZPO: § 228
Die Gebietskörperschaften sind im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung an die Grundrechte gebunden (Fiskalgeltung der Grundrechte). Dies gilt allgemein und nicht nur in bestimmten Bereichen wie der Subventionsvergabe.

