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Regelbedarfssätze 2025

ThemaZak 2025/7Zak 2025, 12 Heft 1 v. 20.1.2025

Die Regel- oder Durchschnittsbedarfssätze, die im Kindesunterhaltsrecht vor allem als Kontrollgröße und (mit 2 bis 2,5 multipliziert) als Richtwert für den Unterhaltsstopp von Bedeutung sind, sollen den durchschnittlichen Bedarf von Kindern neben der Betreuung, dh den Geldunterhaltsbedarf, angeben.11Näher Schwimann/Kolmasch, Unterhaltsrecht10 135 ff.

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