Eine nationale Regelung, welche die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer Rechtsanwaltsgesellschaft an einen reinen Finanzinvestor verbietet und Verstöße mit dem Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sanktioniert, ist nach Ansicht des EuGH (C-295/23, Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft) mit der Kapitalverkehrsfreiheit und der Dienstleistungs-RL 2006/123/EG vereinbar. Die Vorabentscheidung erging zur deutschen Rechtslage.

