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Verzugszinssatz zwischen Unternehmern

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/2Zak 2025, 3 Heft 1 v. 20.1.2025

Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB) beträgt im Zeitraum von 1. 1. bis 30. 6. 2025 11,73 %. Im Fall von Forderungen aus vor 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften liegt der Zinssatz bei 10,53 % (§ 352 UGB idF vor ZVG iVm § 906 Abs 25 UGB).

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