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Ausgeschlossenheit des Richters wegen weitschichtiger Verwandtschaft mit Parteienvertreter oder Substituten

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/557Zak 2025, 346 Heft 17 v. 28.10.2025

JN: § 20 Abs 1 Z 2

ZPO: § 529 Abs 1 Z 1

Ein Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis iSd § 20 Abs 1 Z 2 JN zwischen dem Richter und einem Parteienvertreter ist nach stRsp wie ein Verwandt-

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