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Bestellung eines Kinderbeistandes - Kriterien, Rechtsmittel

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/512Zak 2025, 313 Heft 16 v. 13.10.2025

AußStrG: § 45, § 62 Abs 3, § 104a

Ein Kinderbeistand nach § 104a AußStrG ist im Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren bei Vorliegen der Voraussetzungen von Amts wegen zu bestellen.

Bei der Entscheidung über die Bestellung eines Kinderbeistandes steht das Kindeswohl im Zentrum. Gegenläufige Interessen anderer Verfahrensbeteiligter sind nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für das Interesse an der Vermeidung von Verfahrenskosten.

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