ZPO: § 1, § 6
ABGB: § 167 Abs 3, § 258 Abs 4
Die Einschränkung der Prozessfähigkeit einer Partei durch die Bestellung eines Erwachsenenvertreters wirkt rechtsgestaltend nur für die Zukunft.
ZPO: § 1, § 6
ABGB: § 167 Abs 3, § 258 Abs 4
Die Einschränkung der Prozessfähigkeit einer Partei durch die Bestellung eines Erwachsenenvertreters wirkt rechtsgestaltend nur für die Zukunft.
