ABGB: § 1333 Abs 2
Im Rahmen seiner gewerberechtlichen Befugnisse kann ein Berater in Versicherungsangelegenheiten eine aus einem Schaden resultierende Leistung eines Versicherungsunternehmens namens der von ihm vertretenen Person außergerichtlich geltend machen (§ 137 Abs 1 Z 2 GewO).

