RAO: § 16 Abs 1
ABGB: § 914
Die Stundensätze in der Honorarvereinbarung zwischen einem Rechtsanwalt und einem Mandanten (hier: Unternehmer) sind mangels anderer Angaben als Bruttobeträge inklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
RAO: § 16 Abs 1
ABGB: § 914
Die Stundensätze in der Honorarvereinbarung zwischen einem Rechtsanwalt und einem Mandanten (hier: Unternehmer) sind mangels anderer Angaben als Bruttobeträge inklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
