Im Zuge der GREx1 wurde mit § 54f EO die Möglichkeit eines Antrags auf Ausdehnung der Exekution auf weitere Exekutionsmittel eingeführt. Der Beitrag geht der Frage der Honorierung dieses Ausdehnungsantrags nach. Bisher hat sich keine einheitliche Rsp herauskristallisiert. Eine - wohl überwiegende - Judikaturlinie honoriert den Antrag auf Basis von TP 1 RATG, die andere nach TP 2. Dieser Beitrag zeigt auf, dass die Honorierung des Ausdehnungsantrags nach TP 1 RATG Konsequenzen für die Honorierung von Exekutionsanträgen hat, die statt Ausdehnungsanträgen eingebracht werden.

