ABGB: § 781 Abs 2 Z 6, § 783
Die unentgeltliche Ausschlagung einer Erbschaft ist eine Schenkung iSd § 781 Abs 2 Z 6 ABGB, die bei der Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen nach dem Tod des Ausschlagenden der Hinzu- und Anrechnung unterliegen kann.
ABGB: § 781 Abs 2 Z 6, § 783
Die unentgeltliche Ausschlagung einer Erbschaft ist eine Schenkung iSd § 781 Abs 2 Z 6 ABGB, die bei der Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen nach dem Tod des Ausschlagenden der Hinzu- und Anrechnung unterliegen kann.
