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Pflichtteil - keine Hinzu- und Anrechnung einer einvernehmlich rückgängig gemachten Schenkung

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/383Zak 2025, 235 Heft 12 v. 11.8.2025

ABGB: § 781 Abs 2 Z 6, § 783

Die unentgeltliche Ausschlagung einer Erbschaft ist eine Schenkung iSd § 781 Abs 2 Z 6 ABGB, die bei der Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen nach dem Tod des Ausschlagenden der Hinzu- und Anrechnung unterliegen kann.

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