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Zivilprozesse wegen Mobbing aus Sicht des Beklagten

ThemaMag. Dr. Helmut ZiehensackZak 2025/374Zak 2025, 224 Heft 12 v. 11.8.2025

Mobbingverfahren zu gewinnen, stellt das Ziel beider Parteien dar. Den Weg dorthin versperren aus Sicht des Beklagten diverse Hürden, nicht zuletzt ein angeschlagener Gesundheitszustand eines Klägers, der eine Haftungsverantwortung herstellen will.

1. "Feinde" des Beklagten11Generisch maskuline oder generisch feminine Bezeichnungen gelten im Zweifel für alle Geschlechter. im Mobbingverfahren

Hindernisse bei der Verteidigung gegen Vorwürfe, Psychoterror am Arbeitsplatz ausgeübt oder toleriert zu haben, liegen in einer Reihe von Umständen:

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