vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rössl, Die Aufhebung einer Enterbung durch Verzeihung, EF-Z 2025/68, 160.

LiteraturübersichtErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/366Zak 2025, 220 Heft 11 v. 21.7.2025

Gem § 773 Abs 2 ABGB macht die Verzeihung die Enterbung unwirksam, wenn ein Widerruf der Enterbung durch letztwillige Verfügung wegen Testierunfähigkeit ausscheidet. In der Lit ist strittig, ob eine Verzeihung nur bei Testierunfähigkeit möglich ist oder auch bei testierfähigen Erblassern relevant sein kann (siehe zB Musger in KBB7 § 773 ABGB Rz 3). Nach Ansicht der Autorin ist § 773 Abs 2 ABGB de lege lata ausschließlich auf Testierunfähige anwendbar. De lege ferenda sei jedoch die Erweiterung der Möglichkeit zur Verzeihung auf testierfähige Erblasser gerechtfertigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!