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Einbeziehung von Gewinn- und Mitarbeiterbeteiligungen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/342Zak 2025, 213 Heft 11 v. 21.7.2025

ABGB: § 231

Eine gem § 3 Abs 1 Z 35 EStG steuerfreie Gewinnbeteiligung, die der Unterhaltspflichtige ausgezahlt erhalten hat, ist ebenso in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen wie ein gem § 3 Abs 1 Z 15 EStG steuerfreier Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Anteilen am Unternehmen des Arbeitgebers.

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