ABGB: § 231
Eine gem § 3 Abs 1 Z 35 EStG steuerfreie Gewinnbeteiligung, die der Unterhaltspflichtige ausgezahlt erhalten hat, ist ebenso in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen wie ein gem § 3 Abs 1 Z 15 EStG steuerfreier Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Anteilen am Unternehmen des Arbeitgebers.

