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Behandlung einer privaten Alters-vorsorge bei der nachehelichen Vermögensaufteilung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/313Zak 2025, 195 Heft 10 v. 30.6.2025

EheG: § 81 Abs 3, § 82 Abs 1 Z 1

Pensionsanwartschaften in der staatlichen Pensionsversicherung fallen bei der nachehelichen Vermögensaufteilung nicht in die Aufteilungsmasse. Dies gilt auch für Anwartschaften aus ausländischen Pensionssystemen.

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