ABGB: § 194
Die Adoption ist nicht zulässig, wenn die damit angestrebte Rechtsstellung des Kindes aufgrund von Verwandtschaft ohnehin besteht. Ein Adoptionsvertrag, mit dem die leibliche Mutter ihre Tochter, die bei der Geburt im Krankenhaus mit einem anderen Kind vertauscht wurde, an Kindes statt annimmt, kann daher nicht genehmigt werden.

