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Vorabentscheidung zur Stromrechnung bei Fehlfunktion des Zählers

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/304Zak 2025, 183 Heft 10 v. 30.6.2025

Mit dem Vorabentscheidungsverfahren C-310/24, Elektrorazpredelitelni mrezhi Zapad, wollte ein bulgarisches Gericht klären lassen, ob Bestimmungen der Elektrizitätsbinnenmarkt-VO 2019/943 , der Elektrizitätsbinnenmarkt-RL 2019/944 und der Verbraucherrechte-RL 2011/83 einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der ein Stromversorger einem Haushaltskunden einen mittels Schätzung des Stromverbrauchs ermittelten Betrag in Rechnung stellen kann, wenn die tatsächlich verbrauchte Strommenge wegen einer Fehlfunktion des Stromzählers nicht gemessen werden konnte. Der EuGH gelangte zum Schluss, dass die Bestimmungen des Unionsrechts die Frage der Folgen einer Fehlfunktion des Zählers nicht regeln.

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