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Exekution auf das Recht zur Anfechtung eines Schenkungsvertrags wegen Formungültigkeit

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/318Zak 2024, 179 Heft 9 v. 3.6.2024

EO: § 54, § 326

ABGB: § 943

Im Exekutionsantrag zur Exekution auf Vermögensrechte nach §§ 326 ff EO muss der betreibende Gläubiger nicht beweisen oder bescheinigen, dass das in Exekution gezogene Vermögensrecht existiert, dem Verpflichteten zusteht sowie gepfändet und verwertet werden kann. Der Antrag ist nur dann abzuweisen, wenn sich solche Umstände zweifelsfrei aus ihm selbst oder aus den Akten ergeben. Dies gilt vor wie nach der Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx).

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