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Nachforschungen vor Bestellung eines Zustellkurators für eine Person mit unbekanntem Aufenthaltsort

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/316Zak 2024, 179 Heft 9 v. 3.6.2024

ZPO: § 116

Vor der Bestellung eines Kurators nach § 116 ZPO für eine Person mit unbekanntem Aufenthalt sind zumutbare Nachforschungen über ihren Aufenthaltsort anzustellen. Zumutbar sind insb Nachforschungen im persönlichen Umfeld der betroffenen Person, zB bei leicht erreichbaren Verwandten. Welche Nachforschungen erforderlich sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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