ZPO: § 116
Vor der Bestellung eines Kurators nach § 116 ZPO für eine Person mit unbekanntem Aufenthalt sind zumutbare Nachforschungen über ihren Aufenthaltsort anzustellen. Zumutbar sind insb Nachforschungen im persönlichen Umfeld der betroffenen Person, zB bei leicht erreichbaren Verwandten. Welche Nachforschungen erforderlich sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.