MRG: § 46
Das Mietzinsanhebungsrecht nach § 46 MRG beim Eintritt in ein Altmietverhältnis nach dem Tod des Mieters besteht nicht, solange eine andere Person Mitmieterin ist, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Mieters schon die Mitmieterstellung innehatte (Zurückweisung des Revisionsrekurses).