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Vernehmung von Zeugen in Anwesenheit anderer Zeugen - kein Verfahrensmangel

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/248Zak 2024, 143 Heft 8 v. 20.5.2024

Gem § 339 Abs 2 ZPO sind Zeugen einzeln in Abwesenheit später abzuhörender Zeugen zu vernehmen. Nach Ansicht des OLG Wien begründet ein Verstoß gegen diese Bestimmung keinen Verfahrensmangel. Dass ein Zeuge vor seiner Aussage bei der Vernehmung eines anderen Zeugen anwesend war, sei bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen, könne aber nicht die Außerachtlassung seiner Aussage rechtfertigen.

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