PHG: § 3, § 4, § 5, § 8
Ein Medikament (hier: rezept- und apothekenpflichtiger Hustensaft) ist ein Produkt iSd PHG.
Auch der "Lohnhersteller" eines Medikaments haftet dem Geschädigten grundsätzlich nach dem PHG für Produktfehler einschließlich Instruktionsfehlern.

