ABGB: § 231
Die Raten für den Kredit, den der unterhaltspflichtige Elternteil zum Kauf und zur Ausstattung einer neuen Wohnung aufgenommen hat, können von der Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt abzugsfähig sein, wenn
ABGB: § 231
Die Raten für den Kredit, den der unterhaltspflichtige Elternteil zum Kauf und zur Ausstattung einer neuen Wohnung aufgenommen hat, können von der Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt abzugsfähig sein, wenn
