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Geringerer Kindesunterhalt wegen eines die Pflichtteilsentziehung rechtfertigenden Verhaltens

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/689Zak 2024, 392 Heft 20 v. 16.12.2024

ABGB: § 231

Nach stRsp ist eine Verwirkung des Kindesunterhalts nicht möglich, der Unterhalt kann aber auf das Maß des notdürftigen Unterhalts abgesenkt werden, wenn das Kind ein Verhalten setzt, das die Entziehung des Pflichtteils durch den geldunterhaltspflichtigen Elternteil rechtfertigen würde.

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