ABGB: § 480, § 1460
Die Ansicht, dass durch das wiederkehrende Abrutschen des auf dem eigenen Grundstück zusammengeschobenen Schnees auf das Nachbargrundstück keine Dienstbarkeit der Schneeablagerung ersessen werden kann, weil in dem dafür verantwortlichen Wirken der Naturkräfte keine erkennbare Rechtsausübung liegt, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).