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Abzug scheidungsbedingter Wohnungsanschaffungskosten von der Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/13Zak 2024, 14 Heft 1 v. 15.1.2024

ABGB: § 231

Scheidungsbedingte Kosten des unterhaltspflichtigen Elternteils für die Anschaffung, Adaptierung und Einrichtung einer neuen Wohnung können ausnahmsweise von der Bemessungsgrundlage für den Kindesunterhalt abzugsfähig sein (hier: Raten für den zur Wohnungsanschaffung, -adaptierung und -einrichtung aufgenommenen Kredit).

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