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König, Hemmung der Vollstreckbarkeit des Endbeschlusses im Besitzstörungsverfahren, JBl 2024, 621.

LiteraturübersichtSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/676Zak 2024, 380 Heft 19 v. 2.12.2024

Nach Ansicht des Autors kann dem Rekurs gegen den Endbeschluss im Besitzstörungsverfahren nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen aufschiebende Wirkung zuerkannt werden. Dies könne sowohl während des erstinstanzlichen Verfahrens bzw gleichzeitig mit dem Endbeschluss durch einstweilige Vorkehrung als auch nach Einbringung des Rekurses erfolgen.

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