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Klage auf Herausgabe des rechtswidrig abgenommenen Hundes nach Weitergabe an Dritten - Rechtsweg zulässig

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/673Zak 2024, 379 Heft 19 v. 2.12.2024

JN: § 1

AHG: § 9 Abs 5

Gestützt auf sein Eigentumsrecht begehrt der Kläger von einem Dritten die Herausgabe eines Hundes, der ihm von der Behörde rechtswidrig abgenommen und von einem Tierschutzverein als von der Behörde beauftragtem Verwahrer an den Dritten weitergegeben wurde. Für dieses Begehren ist der Rechtsweg nicht gem § 9 Abs 5 AHG ausgeschlossen, weil der beklagte Dritte keine Organstellung hat.

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