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Nichtigkeit eines Optionsvertrags über eine Liegenschaft aus einer erhofften Erbschaft

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/664Zak 2024, 376 Heft 19 v. 2.12.2024

ABGB: § 861, § 879 Abs 2 Z 3

Gem § 879 Abs 2 Z 3 ABGB ist die Veräußerung einer erhofften Erbschaft oder eines Vermächtnisses nichtig. Unter Veräußerung ist jedes auf Übertragung oder Belastung gerichtete, entgeltliche oder unentgeltliche Rechtsgeschäft unter Lebenden zu verstehen. Erfasst ist auch die Veräußerung oder Belastung einzelner Gegenstände eines künftigen Nachlasses.

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