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Entscheidung während des anhängigen Normenkontrollverfahrens

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/318Zak 2023, 178 Heft 9 v. 5.6.2023

ZPO: § 528b

VfGG: § 62a

Das vor dem VfGH anhängige Normprüfungsverfahren, das durch einen aus Anlass des Rechtsmittels gegen die erstinstanzliche Entscheidung erhobenen Parteiantrag eingeleitet worden ist, schließt eine Entscheidung im Rechtsmittelverfahren nur dann aus, wenn es dafür präjudiziell sein könnte. Eine Entscheidung, die sich auf eine nicht vom Normprüfungsverfahren betroffene Rechtsgrundlage stützt, kann das Rechtsmittelgericht treffen.

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