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Schmerzengeld nach Bruch der Spirale

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/316Zak 2023, 177 Heft 9 v. 5.6.2023

ABGB: § 1325

ZPO: § 43 Abs 1

500 € Schmerzengeld (weniger als begehrt): Produkthaftung für gebrochene Spirale; bei der Entnahme verblieb ein Teil in der Gebärmutter und wurde erst nach mehreren erfolglosen Extraktionsversuchen der Frauenärztin und dem Abwarten von zwei Regelblutungen durch eine Operation entfernt; psychische Belastungen aufgrund des im Körper

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