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Pflicht des Geschäftsführers zur Herausgabe des Nutzens

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/305Zak 2023, 174 Heft 9 v. 5.6.2023

ABGB: § 1009, §§ 1478 f

GmbHG: § 25 Abs 6

Gem § 1009 ABGB ist der Bevollmächtigte verpflichtet, dem Vollmachtgeber jeden Nutzen aus der Geschäftsbesorgung zu überlassen. Der Herausgabeanspruch des Vollmachtgebers ist kein Schadenersatz-, sondern ein Erfüllungsanspruch und verjährt erst nach 30 Jahren.

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