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Gemeinsamer Irrtum beim Gebrauchtwagenkauf über unzulässige Abschalteinrichtung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/303Zak 2023, 173 Heft 9 v. 5.6.2023

ABGB: § 871 Abs 1

Ein gemeinsamer Irrtum der Vertragsparteien ermöglicht die Irrtumsanfechtung (hier: gemeinsamer Irrtum des Käufers und des Gebrauchtwagenhändlers darüber, dass das verkaufte Fahrzeug die emissionsrechtlichen Vorgaben ohne unzulässige Abschalteinrichtung einhält).

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