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Gefährdungshaftung gegenüber einer beim Betrieb tätigen Person

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/240Zak 2023, 139 Heft 7 v. 2.5.2023

EKHG: § 3 Z 3

Nach der Rsp (zB 8 ObA 55/17x = Zak 2018/57, 38) ist die Gefährdungshaftung gegenüber einer beim Betrieb des Kfz tätigen Person aufgrund teleologischer Reduktion des § 3 Z 3 EKHG nicht ausgeschlossen, wenn der Unfall auf einen Fehler in der Beschaffenheit oder auf ein Versagen der Vorrichtungen des Kfz zurückzuführen ist.

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