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Nachforschungspflicht über Leitungsrecht aufgrund des Gasbocks des Nachbarn vor dem Grundstück

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/226Zak 2023, 133 Heft 7 v. 2.5.2023

ABGB: § 481, § 1500

Das Vertrauen des Erwerbers auf den Grundbuchstand wird nicht gem § 1500 ABGB geschützt, wenn ihm die außerbücherliche Rechtslage fahrlässig nicht bekannt war, weil Anlass zu Nachforschungen bestanden hätte.

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