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Erhöhung der mietrechtlichen Richtwerte

GesetzgebungZak 2023/223Zak 2023, 132 Heft 7 v. 2.5.2023

In BGBl II 2023/81 wurden die ab 1. 4. 2023 mietrechtlich wirksamen Richtwerte iSd § 16 Abs 2 MRG bzw des RichtWG kundgemacht. Die Erhöhung gegenüber den bisher geltenden Werten beträgt ca 9 %.

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