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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Unzulässigkeit des Revisionsrekurses im Kostenpunkt

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/209Zak 2023, 119 Heft 6 v. 18.4.2023

ZPO: § 528 Abs 2 Z 3

Über den Kostenpunkt ist ein Revisionsrekurs gem § 528 Abs 2 Z 3 ZPO jedenfalls unzulässig. Gegen diesen generellen Rechtsmittelausschluss bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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