ZPO: § 528 Abs 2 Z 3
Über den Kostenpunkt ist ein Revisionsrekurs gem § 528 Abs 2 Z 3 ZPO jedenfalls unzulässig. Gegen diesen generellen Rechtsmittelausschluss bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
ZPO: § 528 Abs 2 Z 3
Über den Kostenpunkt ist ein Revisionsrekurs gem § 528 Abs 2 Z 3 ZPO jedenfalls unzulässig. Gegen diesen generellen Rechtsmittelausschluss bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.