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Gelöschte und vertretungslose Gesellschaft als Erlagsgegnerin

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/206Zak 2023, 118 Heft 6 v. 18.4.2023

ABGB: § 1425

AußStrG: § 5

Die Rechtspersönlichkeit und Parteifähigkeit einer Gesellschaft, die nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aus dem Firmenbuch gelöscht worden ist, besteht trotz der - insofern lediglich deklarativ wirkenden - Löschung fort, solange Aktivvermögen vorhanden ist. Allerdings führt die Löschung konstitutiv zum Entfall der organschaftlichen Vertretungsbefugnisse.

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