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Keine Wegehalterhaftung für Grünfläche im Kreuzungsbereich

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/204Zak 2023, 118 Heft 6 v. 18.4.2023

ABGB: § 1319a

Nach Ansicht der Vorinstanzen handelt es sich bei einer Grünfläche in einem Kreuzungsbereich, die ihrem Erscheinungsbild nach nicht für den Fußgängerverkehr gedacht ist, nicht um einen Weg iSd § 1319a ABGB, auch wenn sie von Hundebesitzern zum "Gassi-Gehen" betreten wird. Diese Beurteilung ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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