ABGB: § 1299
MaklerG: § 3 Abs 1
Bei seinen Informationspflichten unterliegt der Immobilienmakler dem Sorgfaltsmaßstab für Sachverständige. Dieser Maßstab umfasst aber keine speziellen Rechtskenntnisse, über die ein Makler im Regelfall nicht verfügt.
ABGB: § 1299
MaklerG: § 3 Abs 1
Bei seinen Informationspflichten unterliegt der Immobilienmakler dem Sorgfaltsmaßstab für Sachverständige. Dieser Maßstab umfasst aber keine speziellen Rechtskenntnisse, über die ein Makler im Regelfall nicht verfügt.