ABGB: § 879 Abs 1, § 934
RAO: § 16 Abs 1
Nach stRsp kann mit der Standeswidrigkeit des Honorars allein keine Sittenwidrigkeit der mit dem Rechtsanwalt getroffenen Honorarvereinbarung argumentiert werden.
ABGB: § 879 Abs 1, § 934
RAO: § 16 Abs 1
Nach stRsp kann mit der Standeswidrigkeit des Honorars allein keine Sittenwidrigkeit der mit dem Rechtsanwalt getroffenen Honorarvereinbarung argumentiert werden.