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Rechtsanwaltshonorar - Sittenwidrigkeit, Verkürzung über die Hälfte

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/190Zak 2023, 113 Heft 6 v. 18.4.2023

ABGB: § 879 Abs 1, § 934

RAO: § 16 Abs 1

Nach stRsp kann mit der Standeswidrigkeit des Honorars allein keine Sittenwidrigkeit der mit dem Rechtsanwalt getroffenen Honorarvereinbarung argumentiert werden.

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