ZPO: § 362, § 502
ABGB: § 1295 Abs 1, § 1325
Die Methodenwahl gehört zum Kern der Sachverständigentätigkeit. Das Gericht hat dem Sachverständigen im Allgemeinen keine bestimmte Methode vorzugeben.
ZPO: § 362, § 502
ABGB: § 1295 Abs 1, § 1325
Die Methodenwahl gehört zum Kern der Sachverständigentätigkeit. Das Gericht hat dem Sachverständigen im Allgemeinen keine bestimmte Methode vorzugeben.