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Berücksichtigung der Sicherheits- und Verhaltensregeln am Unfallort

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/58Zak 2023, 38 Heft 2 v. 30.1.2023

Rom II-VO: Art 4 Abs 2, Art 17

Auch nach dem niederländischen Recht, das gem Art 4 Abs 2 Rom II-VO auf einen Skiunfall in Österreich zwischen zwei in den Niederlanden wohnhaften Wintersportlern anwendbar ist, werden die FIS-Regeln als Sorgfaltsmaßstab herangezogen.

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